Vorsorge & Sparen
Startkapital zum 18. Geburtstag: Übergabe mit Plan
Mit der Volljährigkeit geht Guthaben, das auf den Namen des Kindes läuft, rechtlich in dessen Verfügung über. Wer das Startkapital gestaffelt aufbaut – ein Teil verfügbar, ein Teil zweckgebunden oder später fällig – verbindet Vertrauen mit Struktur. Die Weichen dafür werden beim Aufsetzen der Verträge gestellt, nicht erst mit 17.
Der 18. Geburtstag ist für viele Familien auch ein finanzieller Stichtag: Plötzlich verfügt das Kind über alles, was über Jahre angespart wurde. Ob das ein guter Moment wird, entscheidet sich Jahre vorher – bei der Frage, auf wessen Namen gespart wird und wie die Übergabe gestaltet ist.
Worauf es ankommt
Namensfrage früh klären
Ob Vertrag auf Kind oder Eltern läuft, bestimmt, wer mit 18 tatsächlich verfügt.
Etappen statt Einmalbetrag
Gestaffelte Verfügbarkeit – 18, 21, 25 – nimmt Druck aus dem Stichtag.
Zweck mitgeben
Führerschein, Ausbildung, Wohnung: benannte Ziele geben dem Kapital Richtung.
Gespräch gehört dazu
Die beste Struktur ersetzt nicht das Gespräch über den Umgang mit Geld.
Was mit 18 rechtlich passiert
Läuft ein Sparvertrag auf den Namen des Kindes, endet mit der Volljährigkeit die Verfügungsgewalt der Eltern – unabhängig davon, wer eingezahlt hat. Das ist gewollt und richtig, sollte aber bewusst gestaltet sein. Alternativen sind Verträge auf Elternnamen mit geplanter Übertragung oder gestaffelte Modelle.
Übergabe gestalten statt erleben
Bewährt hat sich die Kombination: ein frei verfügbarer Teil zum 18er – für Führerschein, Reisen, erste eigene Schritte – und ein größerer Teil, der für Ausbildung oder Wohnstart strukturiert bleibt. So lernt das Kind Verantwortung, ohne dass das gesamte Kapital an einem Tag zur Disposition steht.
So unterstützt Wertanker Familien
Wir denken die Übergabe von Anfang an mit: Vertragsgestaltung, Staffelung und die Abstimmung zwischen Eltern, Großeltern und Kind. Auch bestehende Verträge lassen sich meist noch sinnvoll ordnen – je früher, desto mehr Möglichkeiten. Beratung und Abschluss erfolgen durch konzessionierte Berater:innen.
Fachlich geprüft von Attila Aydindag, Gewerblicher Vermögensberater (GISA 36100552).
Stand: Juli 2026
Häufige Fragen
Startkapital zum 18er – kurz erklärt
Kann ich verhindern, dass mit 18 alles auf einmal verfügbar ist?
Auf wessen Namen sollte der Vertrag laufen?
Was ist mit Schenkungen der Großeltern?
Was kostet die Beratung?
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